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Hausanschluss

Sie planen gerade ein Haus oder haben es demnächst vor? Dann sollten Sie sich schon jetzt mit den Gegebenheiten für Ihren Hausanschluss auseinandersetzen, denn das spart nicht nur Geld, sondern gegebenenfalls auch Nerven. Als Hausanschluss wird die Schnittstelle zwischen Ihrer Hausinstallation und dem Netz der allgemeinen Versorgung bezeichnet. Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung und Anmeldung aller notwendigen Anschlüsse zur Versorgung Ihres Gebäudes mit Strom, Trinkwasser und Erdgas.

In der Regel ist der Ablauf einer Hausanschluss-Installation immer gleich:

1. Angebotsanfrage

Füllen Sie hierfür einfach das Formular Angebotsanfrage für Versorgungsanschlüsse aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie es uns gemeinsam mit den benötigten Anhängen zu. Dieses Formular ist ebenso gültig für einen Netzanschluss für Bauwasser und/oder Baustrom.

2. Bearbeitung und Angebot

Nachdem Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, bearbeiten wir diese und senden Ihnen einen Kostenvoranschlag inklusive Auftrag und dazugehöriger Verträge zu. Sollte Ihre Anfrage komplexer sein, kontaktieren wir Sie persönlich.

3. Bestätigung und Terminabsprache

Nehmen Sie unser Angebot an, schicken Sie die unter 2. genannten Dokumente unterschrieben an uns zurück, anschließend stimmen wir gemeinsam einen Termin ab.

4. Erstellung und Realisierung

Es folgt die Erstellung des Netzanschlusses. Nachdem wir von Ihrem Vertragsinstallateur-Unternehmen die Fertigmeldung erhalten haben, erfolgt die Inbetriebnahme durch die Stadtwerke.

Zusätzliche Informationen:

Hauseinführungen dürfen nicht unter Hauseingängen, Treppen, Terrassen oder Balkonen angeordnet werden. Ein seitlicher Abstand von mindestens 80 Zentimetern zu einem Lichtschacht ist bei der Wasserhauseinführung aufgrund des Frostschutzes dringend zu beachten.

Die Hausanschlussleitungen sollten idealerweise rechtwinklig auf dem kürzesten Weg von der Straßenleitung zum Haus führen. Jede separate wirtschaftliche Einheit bzw. jedes einzelne Grundstück sollte über eine eigene Anschlussleitung verfügen, wobei die Leitungsführung so festzulegen ist, dass der Bau der Leitung ungehindert möglich ist und die Trasse dauerhaft zugänglich bleibt. Untersagt ist das Errichten von Gebäuden sowie jegliches Überbauen über der Hausanschlussleitung.