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Netznutzungsentgelte

Die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie die Stromnetzentgeltverordnung StromNEV in Verbindung mit der Anreizregulierungsverordnung ARegV in der jeweils aktuellen Fassung bilden die Grundlage für die Netzentgelte für die Netznutzung der Stadtwerke Bliestal GmbH.

Die Netznutzungsentgelte werden entsprechend für ein Jahr kalkuliert und zum 15. Oktober eines Jahres in vorläufiger Höhe veröffentlicht. Zum 01. Januar eines Jahres erfolgt dann die Veröffentlichung der endgültigen Netznutzungsentgelte.

Hier finden Sie die vorläufigen Netznutzungsentgelte Strom zum 01.01.2025:
Netzentgelte 2025

Hier finden Sie die aktuell gültigen Netznutzungsentgelte Strom zum 01.01.2024:
Netzentgelte 2024

Hier finden Sie die aktuell gültigen Netznutzungsentgelte Strom zum 01.01.2023:
Netzentgelte 2023

Hier finden Sie die aktuell gültigen Netznutzungsentgelte Strom zum 01.01.2022:
Netzentgelte 2022

Das Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2
StromNEV können Sie hier downloaden: 
Referenzpreisblatt_verm_NNE_STROM


Die Preise für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen unterliegen einer ständigen Aktualisierung und werden auf den Internetseiten des BDEW veröffentlicht:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung