
Förderprogramme Ihrer Stadtwerke
Für die Stadtwerke Bliestal haben die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz einen sehr hohen Stellenwert. Aus diesen Gründen heraus haben wir für unsere Kunden mehrere Förderprogramme für die Energiesparten Strom und Erdgas für 2022 konzipiert.
Unser Förderprogramm 2022
Das Prospekt gibt Ihnen einen Überblick zu allen Fördermöglichkeiten.
- E-Mobilität
Förderprogramm 2022 - Erdgas-Brennstoffzellen
Förderprogramm 2022 - Erdgasfahrzeuge
Förderprogramm 2022 - Erdgastechnik
Förderprogramm 2022 - Gebäude-Energieausweis
Förderprogramm 2022 - Heizkessel-/Erdgas-Brennwertgeräte
Förderprogramm 2022 - Heizungsumstellung
Förderprogramm 2022 - „Weiße“ Haushaltsgeräte
Förderprogramm 2022
Förderbedingungen 2022*
Unser aktuelles Förderprogramm 2022 ist gültig vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.
Es gelten folgende Förderbedingungen:
- Rechnungsdatum muss im Förderzeitraum liegen
- Förderung nur für Kunden der Stadtwerke Bliestal
- Energiebezug für Strom und Erdgas ausschließlich über die Stadtwerke Bliestal GmbH im Sondervertrag und Zusatzvereinbarung Förderprogramm 2022
- Bei vorzeitiger Auflösung des Versorgungsverhältnisses anteilige Zuschuss-Rückzahlung
- Zuschüsse nur bei Neukauf
Der Zuschuss wird an Sie überwiesen. Der maximale Förderbetrag ist auf 500 € je Objekt begrenzt, ausgenommen Brennstoffzelle. Es können im Jahr zwei Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Zahlungsrückstände des Kunden aus erbrachten Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke dürfen nicht bestehen. Die Förderprogramme der Stadtwerke Bliestal sind freiwillige Leistungen der Stadtwerke für ihre treuen Kunden. Auf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
*Bei allen Fördermaßnahmen sind die hier genannten allgemeinen Förderbedingungen sowie die bei den einzelnen Maßnahmen individuell genannten Fördervoraussetzungen zu beachten.
Wie bekomme ich eine Förderung?
Wir benötigen hierzu folgende Unterlagen:
- Die Originalrechnung (evtl. zusätzlich die aufgeführten Unterlagen gemäß Förderprogramm)
- Den Nachweis der Effizienzklasse
Gerne können Sie unseren Kundenservice auch ohne vorherige Terminabsprache in der Reinhold-Becker-Straße 1 besuchen.
Bringen Sie die oben genannten Unterlagen mit. Die Fördervereinbarung können Sie dann vor Ort direkt unterzeichnen.