Sondertarif Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen
Ihre Stadtwerke Bliestal bieten für Elektrowärmepumpen und für vorhandene Nachtspeicherheizungen jeweils einen Sonderliefervertrag an.
Sondertarif Wärmepumpen
Die Belieferung mit Strom in diesem Sondertarif hat nur Gültigkeit für Wärmepumpen (inkl. Zusatzeinrichtungen) und beginnt mit Abschluss eines Sondervertrages für Wärmepumpen mit der Stadtwerken Bliestal GmbH.
Cent / kWh netto | Cent / kWh brutto | |
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Arbeitspreis | 24,07 | 28,641 |
Euro / Jahr netto | Euro / Jahr brutto | |
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Servicepreis | 16,81 | 20,00 |
Euro / Jahr netto | Euro / Jahr brutto | |
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Grundpreis | 65,99 | 78,53 |
1 In den genannten Bruttopreisen ist die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % enthalten.
Sondertarif Nachtspeicherheizungen
Die Belieferung mit Strom in diesem Sondertarif hat nur Gültigkeit für bestehende Nachtspeicherheizungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bliestal GmbH.
Arbeitspreis | Cent / kWh netto | Cent / kWh brutto |
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HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2) | 31,29 | 37,24 |
Nachtspeicherheizung NT | 23,52 | 27,99 |
Servicepreis | Euro / Jahr netto | Euro / Jahr brutto |
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HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2) | – | – |
Nachtspeicherheizung NT3 | 0,00 | 0,00 |
Grundpreis | Euro / Jahr netto | Euro / Jahr brutto |
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HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2) | – | – |
Nachtspeicherheizung NT3 | 82,82 | 98,56 |
2Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben in Höhe von 1,32 Cent / kWh, die an die Stadt Blieskastel abgeführt werden.
3 Innerhalb der Niedrigtarifzeit liegt die Konzessionsabgabe bei 0,11 Cent / kWh. Niedrigtarifzeit von 22 bis 6 Uhr.
Der Servicepreis hat nur Gültigkeit für eine Standard-Messeinrichtung, bzw. moderne Messeinrichtung gem. MsbG.
Für alle Tarife gilt:
Die NettoArbeitspreise für die Versorgung mit Strom enthalten die gesetzlichen Umlagen und Steuern, wie EEG (zzt. 0 Cent/kWh), KWKG (zzt. 0,277 Cent/kWh), Aufschlag für besondere Netznutzung (zzt. 1,558 Cent/kWh), die OffshoreNetzumlage (zzt. 0,816 Cent/kWh) sowie die AblaV (zzt. 0 Cent/kWh), StromStG (zzt. 2,050 Cent/kWh) und die Netznutzungsentgelte. Die BruttoPreise werden auf der Basis der NettoPreise ermittelt. Die NettoPreise erhöhen sich um die
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.stadtwerkebliestal.de veröffentlicht.
(Stand: 01.01.2025)
Die StandardMesseinrichtung bzw. moderne Messeinrichtung gem. MsbG besteht grundsätzlich aus einem Eintarifzähler.
Die Kosten intelligenter Messsysteme betragen p.a. (brutto) 6.001 – 10.000 kWh 20 €, 10.001 – 20.000 kWh 50 €, 20.001 – 50.000 kWh 90 €, 50.001 – 100.000 kWh 120 € und werden als Servicepreis abgerechnet.
Die Abrechnung der Service und Grundpreise erfolgt tagesgenau.
* Hochtarifzeit