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THG-Bonus für Ihr E-Auto mit Ihren Stadtwerken Bliestal

Der CO2-Ausstoß muss auch im Verkehrsbereich deutlich heruntergefahren werden, um die gesetzten Klimaschutzziele erreichen zu können. Die Mineralölkonzerne in Deutschland dürfen daher nur eine bestimmte Menge an CO2-verursachenden Kraftstoffen in Umlauf bringen. Für jede zusätzliche Tonne müssen sie entweder Strafe zahlen, oder eingespartes CO2 von Dritten kaufen. Das geht über die sogenannte THG-Quote. Sie als Besitzer eines E-Autos können davon profitieren.

Der Bonus für Ihr E-Auto: Die THG-Quote

Seit Januar 2023 können die Halter von E-Fahrzeugen die eingesparten Emissionen zu Geld machen, denn ein Elektro-Auto stößt keine Treibhausgase aus. Die sogenannte THG-Quote oder „Treibhausgasminderungsquote“ macht es möglich: Pro Jahr und E-Auto gibt es einen Bonus von 250 €, für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen.

Über uns kommen Sie schnell und leicht an den Bonus. Dafür müssen Sie nur das elektronische Antrags-Formular unten ausfüllen, eine Kopie Ihres Fahrzeugscheines hochladen und auf den Button „Förderung beantragen“ klicken. Den THG-Bonus für dieses Jahr überweisen wir dann automatisch auf Ihr Konto, sobald die Förderzusage schriftlich bei uns eingegangen ist. Auf diese Weise können Sie diese THG-Förderung jedes Jahr aufs Neue über uns beantragen – auch wenn Sie (noch) kein Kunde der Stadtwerke Bliestal sind.

Fördervorausetzungen für den THG-Bonus

Gefördert wird jedes E-Fahrzeuge, sofern:

  • das Fahrzeug rein elektrisch betrieben wird (kein Hybrid-Fahrzeug)
  • der Fahrzeug-Halter entweder selbst den Antrag stellt, oder die Übertragung der THG-Quote bei der Antragstellung ausdrücklich bestätigt wird
  • der Fahrzeugschein nur bei uns eingereicht wurde und nicht zusätzlich noch bei einem anderen Dienstleister – einen doppelten Bonus pro Jahr gibt es nicht
  • der Antragsteller ausdrücklich zustimmt, dass die Stadtwerke Bliestal GmbH im gleichen Jahr, ab Datum der Förderzusage, den eingereichten Fahrzeugschein für den THG-Bonus vermarkten darf
  • die Stadtwerke Bliestal GmbH unverzüglich informieren wird, sobald das Elektroauto verkauft oder außer Betrieb genommen wird
  • der Antrag bis 6. November eines Antragsjahres gestellt ist

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