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Sondertarif Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen

Ihre Stadtwerke Bliestal bieten für Elektrowärmepumpen und für vorhandene Nachtspeicherheizungen jeweils einen Sonderliefervertrag an. 

Sondertarif Wärmepumpen

Die Belieferung mit Strom in diesem Sondertarif hat nur Gültigkeit für Wärmepumpen (inkl. Zusatzeinrichtungen) und beginnt mit Abschluss eines Sondervertrages für Wärmepumpen mit den Stadtwerken BliestalGmbH.

Cent / kWh nettoCent / kWh brutto
Arbeitspreis26,0731,021
Euro / Monat nettoEuro / Monat brutto
Grundpreis 6,908,21

In den genannten Bruttopreisen ist die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % enthalten.

In den Strompreisen sind die Stromsteuer (zurzeit 2,05 Cent/kWh) und die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage, die Kraftwerksumlage, die Netzentgelte sowie die an die Stadt abzuführende Konzessionsabgabe (1,32 Cent/kWh) enthalten.

Die Belieferung mit Strom dieser Sondervereinbarung hat nur Gültigkeit für Wärmepumpenanlagen (einschließlich Zusatzeinrichtungen) und beginnt mit Abschluss eines Sondervertrages für Wärmepumpen mit der Stadtwerke Bliestal GmbH.

Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, sind unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 06842 9202-175 gerne für Sie da.

Hier können Sie die folgenden Mustervertrag als PDF-Datei herunterladen:

Sondertarif Nachtspeicherheizungen

Die Belieferung mit Strom in diesem Sondertarif hat nur Gültigkeit für bestehende Nachtspeicherheizungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bliestal GmbH.

ArbeitspreisCent / kWh nettoCent / kWh brutto
HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung)31,4637,43
Nachtspeicherheizung NT23,5227,98
GrundpreisEuro / Monat nettoEuro / Monat brutto
HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung)6,908,21
Nachtspeicherheizung NT3,003,57

Weiterhin enthalten sind die Ausgleichszahlungen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und KWK (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz), die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage, die Kraftwerksumlage und die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.