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Netzzugang Strom

Bedingungen für den Strom-Netzzugang

Die vertragliche Ausgestaltung des Netzzuganges zwischen dem Netzbetreiber Stadtwerke Bliestal GmbH und Transportkunden bzw. Lieferanten richtet sich nach den folgenden Gesetzen, Verordnungen und Regularien in der jeweils aktuellen Fassung: Energiewirtschaftsgesetz, Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung, Niederspannungsanschlussverordnung und Grundversorgungsverordnung, Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität durch die Bundesnetzagentur GPKE sowie die Marktregeln Bilanzkreisabrechnung MaBiS.

Die für den Netzzugang erforderlichen Verträge und Informationen finden Sie hier:

Hochlastzeitfenster 2024
Hochlastzeitfenster 2023

Hochlastzeitfenster 2022
Hochlastzeitfenster 2021

Netznutzungsvertrag Lieferant
Anlage A: EDI Vereinbarung
Anlage B: Sperrauftrag
Anlage C: Zuordnungsvereinbarung

Kontaktdatenblatt Strom

Ergänzende Netzzugangsbedingungen E-Mobility

Diese Zusatzvereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Festgelegt wird die ladevorgangscharfe bilanzielle Energiemengenzuordnung.
Es geht um die Energiemengen, die an den öffentlich zugänglichen Ladepunkten des Ladepunktbetreibers und um die, die aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers entnommenen werden.

Zusatzvereinbarung Netznutzungsvertrag eMobility

Lastprofilverfahren

Für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von weniger als 100.000 Kilowattstunden verwendet die Stadtwerke Bliestal GmbH standardisierte synthetische Lastprofile. Hierbei finden die repräsentativen, standardisierten Lastprofile des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Anwendung.

Tagesparameterabhängige Profile für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen können Sie hier downloaden:

T1 Wärmespeicher
W1 Wärmepumpe
WP Wärempumpe
Z2 Elektrospeicherheizung