Zum Inhalt Zum Hauptmenü
Startseite Aktuelles Verbraucherinformation

Verbraucherinformation zu Smart-Meter-Angeboten der DMG Deutsche Messwesen!

Derzeit erhalten Haushalte im Netzgebiet der Stadtwerke Bliestal u.a. Werbeschreiben der
DMG Deutsche Messwesen (metrify smart metering GmbH) zum Einbau von Smart Metern.

Die Stadtwerke Bliestal weisen darauf hin, dass es sich hierbei um Angebote eines
wettbewerblichen Messstellenbetreibers handelt. Die Schreiben werden nicht von den
Stadtwerken Bliestal versandt und stehen nicht im Zusammenhang mit einem von uns
angekündigten Zählerwechsel.

Smart-Meter-Einbau erfolgt nicht über Werbeschreiben

Der gesetzliche Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) erfolgt auf Grundlage der
gesetzlichen Vorgaben und unabhängig von Werbeangeboten einzelner Anbieter.

Sofern ein Zählerwechsel oder Smart-Meter-Einbau bei Ihnen vorgesehen ist, werden die
betroffenen Anschlussnutzer rechtzeitig und direkt informiert.

Bitte Angebote sorgfältig prüfen

In den Schreiben der DMG Deutsche Messwesen wird unter anderem auf eine „kostenlose
Installation“ hingewiesen. Gleichzeitig enthalten die Vertragsunterlagen zusätzliche laufende Kosten für den Messstellenbetrieb sowie Vertragslaufzeiten. Da die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gesetzlich festgelegt sind, fallen für die meisten Privathaushalte die Kosten deutlich niedriger aus.

Wir empfehlen daher, vor einem Vertragsabschluss insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  • Höhe der jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
  • Widerrufsbedingungen
  • Umfang der angebotenen Leistungen
  • Mögliche Zusatzkosten
  • Auswirkungen eines Wechsels des Messstellenbetreibers

Lassen Sie sich nicht durch genannte Fristen oder begrenzte Terminangebote unter Zeitdruck setzen. Der Abschluss eines Vertrages mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich freiwillig und Sie sind daher nicht verpflichtet ein entsprechendes Angebot anzunehmen.

Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG

In den Werbeschreiben wird auf mögliche Vorteile nach § 14a EnWG hingewiesen.
Bitte beachten Sie, dass eine Reduzierung der Netzentgelte nicht automatisch durch den
Abschluss eines Vertrages mit einem bestimmten Messstellenbetreiber entsteht.
Voraussetzung hierfür sind die jeweils geltenden gesetzlichen, technischen und
regulatorischen Anforderungen.

Fragen zum Smart-Meter-Einbau?

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Bliestal der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im gesamten Stadtgebiet. Das bedeutet: Offizielle Schreiben oder Informationen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.

Wenn Sie ein Schreiben der DMG Deutsche Messwesen erhalten haben und unsicher sind,
ob für Ihre Messstelle tatsächlich ein Zählerwechsel vorgesehen ist, sind die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Bliestal gerne beratend für Sie da.

Bitte schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter
Förderversprechen. Weiterführende zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter
finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur

und auf der Webseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Unser Rat: Prüfen Sie Angebote sorgfältig, lesen Sie die Vertragsbedingungen vollständig und kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall vor einer Beauftragung.