Gesetzesänderung:
Keine rückwirkende Umzugsbearbeitung möglich
24h-Lieferantenwechsel
Ab 6. Juni 2025 tritt eine Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die die Prozesse für den Wechsel des Energieversorgers erheblich beschleunigt: Die Festlegung zum sogenannten 24h-Lieferantenwechsel sieht vor, dass die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss.
Sobald sich ein Kunde für einen neuen Energielieferanten entscheidet, sind Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber verpflichtet, die notwendigen elektronischen Marktmeldungen werktags innerhalb von 24 Stunden auszutauschen und zu bearbeiten. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen.
Wichtig:
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.
- Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft ausschließlich die Marktkommunikation, also die marktprozessuale Möglichkeit, eine Lieferantenzuordnung binnen 24 Stunden umzusetzen.
- Für Umzüge bedeutet die neue gesetzliche Vorgabe, dass eine rückwirkende Bearbeitung einer Umzugsmeldung ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich ist.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch 5 Werktage vor dem gewünschten Termin mitzuteilen.
Tipp
Eine fristgerechte Umsetzung hängt maßgeblich von der Kenntnis über die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) ab, die jeder Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet ist. Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Marktlokation auf der Stromabrechnung auszuweisen.
Bitte teilen Sie uns deshalb die Marktlokations-ID nach Möglichkeit im Rahmen Ihrer Umzugsmeldung mit.
Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, teilen Sie uns bitte die Zählernummer(n) mit, damit wir für Sie alles weitere in die Wege leiten können.
Die wichtigsten Punkte zum 24h-Lieferantenwechsel im Überblick
- Umzüge: Ein- und Auszüge müssen im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ist ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
- Wechselprozess: Die technische Abwicklung eines Anbieterwechsels sowie eines Ein- bzw. Auszuges muss innerhalb von 24 Stunden durch die beteiligten Markteilnehmer umgesetzt werden.
- Schnellere Bearbeitung: Die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) vereinfacht und beschleunigt den Lieferprozess.
- Vertragsbedingungen: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.