Ende des Jahres 2011 läuft der am 20.12.1991 geschlossene Konzessions- und Straßenbeleuchtungsvertrag der Pfalzwerke mit der Stadt Blieskastel aus.
Ziel des Konzessionsvertrages ist es, durch die Bereitstellung eines Energieversorgungsnetzes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit elektrischer Energie zu gewährleisten.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag regelt die Errichtung und Betreibung der Straßenbeleuchtung.
Am Dienstag, 25. Oktober 2011 hat Annelie Faber-Wegener, Bürgermeisterin der Stadt Blieskastel die neuen Konzessions- und Straßenbeleuchtungsverträge mit der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH und der Stadtwerke Bliestal GmbH unterzeichnet.
Der Stadtrat der Stadt Blieskastel hat zuvor in seiner Sitzung am 29. September 2011 den Abschluss von zwei Strom-Konzessionsverträgen mit den zugehörigen Straßenbeleuchtungsverträgen beschlossen:
- mit der Stadtwerke Bliestal GmbH für die Stadtteile Ballweiler mit Wecklingen und Blickweiler
- mit der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für die Stadtteile Altheim, Aßweiler, Biesingen, Böckweiler Breitfurt, Brenschelbach mit Riesweiler, Pinningen, Seelbach (Stadtteil Niederwürzbach) und Wolfersheim.
Maßgeblich für die Entscheidung der Stadt waren folgende Gründe:
- Die Stadtwerke Bliestal GmbH ist eine kommunale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Blieskastel mit Sitz in Blieskastel. Durch die teilweise Netzübernahme erfolgt eine finanzielle Stärkung und Effizienzsteigerung des Unternehmens durch Synergieeffekte.
- Die Pfalzwerke haben sich in der Vergangenheit als regionales Versorgungsunternehmen bewährt.
- Es handelt sich bei beiden Unternehmen um leistungsfähige, zuverlässige und effiziente Partner.
- Beide Unternehmen gewährleisten eine hohe Versorgungssicherheit und Versorgungszuverlässigkeit im Stadtgebiet
Beide Konzessionsverträge und die dazugehörigen Straßenbeleuchtungsverträge wurden für die Dauer von 20 Jahren geschlossen.
Die Stadt Blieskastel freut sich auf eine weiterhin partnerschaftliche Zusammenarbeit mit beiden Energieversorgungsunternehmen.

