Preisblatt Sondervereinbarung für Wärmepumpen
gültig ab 1. Januar 2011
Cent/kWh | ||
| netto | brutto1 | |
1. Arbeitspreis | 16,81 | 20,00 |
2. Verrechnungspreise/Grundpreise | Euro/Monat | |
Eintarifzähler | 6,90 | 8,21 |
1 In den genannten Bruttopreisen ist die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % enthalten.
In den Strompreisen sind die Stromsteuer (zurzeit 2,05 Cent/kWh) und die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die an die Stadt abzuführende Konzessionsabgabe enthalten.
Die Belieferung mit Strom dieser Sondervereinbarung hat nur Gültigkeit für Wärmepumpenanlagen (einschließlich Zusatzeinrichtungen) und beginnt mit Abschluss eines Sondervertrages für Wärmepumpen mit der Stadtwerke Bliestal GmbH.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, sind unsere Mitarbeiter gerne
unter Tel.-Nr. 06842 9202–0 für Sie da.
Hier können Sie die folgenden Mustervertrag als pdf herunterladen:
Sondervertrag für elektrisch betriebene Wärmepumpen
