Checkliste Fotovoltaik
Voraussetzungen für eine Einspeisezusage von Fotovoltaikanlagen
in das Netz der Stadtwerke Bliestal GmbH
Zum Erhalt einer Leistungszusage muss für jede geplante Anlage eine schriftliche Anfrage bei der Stadtwerke Bliestal GmbH eingereicht werden. Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen geplant werden. Eine Bearbeitung der Anfrage setzt voraus, dass folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
1. Geplanter Netzanschluss sowie Anfrage über Netzverträglichkeit mit Angabe der Leistung (kWp) und Standort der Anlage
2. Angabe der Wechselrichternennleistung der gesamten Anlage
3. Eventuell beabsichtigte Erweiterung der Anlage
Zur Inbetriebnahme einer Fotovoltaikanlage sind folgende Unterlagen notwendig:
1. Gesamtleistung des Netzparallelbetriebes (Wechselrichter-Nennleistung in kW)
2. Inbetriebsetzungsantrag einer regenerativen Anlage (s. Formulare hier)
3. Stromlaufplan der Anlage (einpoliges Anschlussschema ans Netz mit Aufteilung der Wechselrichternennleistung auf die einzelnen Außenleiter)
4. Konformitätserklärung des Wechselrichterherstellers
- VDEW Parallelbetriebsrichtlinie Stand 2001
- auch bei Austausch des Wechselrichters erforderlich
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Schutzeinrichtung ENS
- Gültigkeitsdatum beachten
- auch bei Austausch des Wechselrichters erforderlich
6. Formular zur Meldung von Fotovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur (Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 des EEG sind Sie verpflichtet Standort und Leistung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur zu melden.) Erläuterung und Formular herunterzuladen unter Bundesnetzagentur; E-Mail-Kontakt: kontakt-solaranlagen(at)bnetza.de.
Vor Inbetriebnahme der Fotovoltaikanlage werden alle Unterlagen, insbesondere die Errichterbestätigung und Dokumente überprüft. Dann wird von der Stadtwerke Bliestal GmbH eine Freigabe erteilt.
Die Inbetriebnahme erfolgt im Beisein des Errichters der Anlage. Die
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV“ ist zu beachten. Die Montage der Zähleranlage und die eventuell notwendige Überprüfung des Netzschutzes bei Aufnahme des Parallelbetriebes werden in Rechnung gestellt. Die Kosten sind sofort fällig. Ebenso wiederholte Inbetriebnahmeversuche.
Werden bestehende Anlagen erweitert/geändert, muss die Netzverträglichkeit bzw. die Konformität zu geltenden technischen Regeln geprüft werden.
Der Bau privater Fotovoltaikanlagen wird von unterschiedlichen Stellen gefördert. Bei der Planung und beim Bau einer Fotovoltaikanlage stehen wir Ihnen – zusammen mit Spezialisten der Arge Solar, deren Mitglied wird sind, gerne zur Seite.
Ihr Ansprechpartner bei der Stadtwerke Bliestal GmbH, Bliesgaustraße 13, 66440 Blieskastel
Andreas Schuler
Energieberater
Telefon: 06842 9202-128 Fax: 06842 9202-180
Kontaktformular
Arge „Solar“ e.V.
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66115 Saarbrücken
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