Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss Strom und dessen Nutzung
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV), BGBl. I S. 2477 in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns bzw. der Stadtwerke Bliestal GmbH abgeschlossenen Netzanschlussverträge von Anschlussnehmern, welche aus der Niederspannung (Strom) beliefert werden.
Zusätzlich zu der NAV gelten seit dem 01.02.2007 die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bliestal GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen. Nach §29 Abs.1 NAV in Verbindung mit §115 Abs 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz sind wir berechtigt, gegenüber den o. g. Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von der Anpassung profitieren Sie als unser Kunde zum Beispiel durch für Sie bessere Haftungsbedingungen und einheitliche Vertragsverhältnisse. Ein gesondertes Anpassungsverlangen Ihrerseits ist nicht nötig. Für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 begründet worden sind bzw. werden, gilt die NAV unmittelbar. Die NAV gilt ab dem Tag nach dieser Veröffentlichung (also ab dem 08.05.2007) auch für die bis einschließlich zum 12.07.2005 abgeschlossenen und bestehenden Haus- bzw. Netzanschlussverträge gemäß NAV.
Die gesamten Bedingungen sind auf diesen Seiten veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Bliestal GmbH aus.
Die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bliestal zur NAV können Sie sich hier als pdf herunterladen:
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Bliestal GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Den vollständigen Wortlaut der NAV können Sie hier nachlesen:
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzunung (Strom) Mittelspannung
AGB Netzanschluss MS
Das Anmeldeformular für den Netzanschluss können Sie sich hier als pdf herunterladen:
Anmeldung für Netzanschluss
Technische Richtlinien
Info zu den technischen Richtlinien
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Technische Anschlussbedingungen
Technische Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
TAB Mittelspannung 2008
Erläuterungen des Verbandes
(VEWSaar e. V.) Ausgabe 2011
zu den Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) Ausgabe 2007
TAB Ausgabe 2007 komplett
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TAB 2007 Dokumente
- Deckblatt
- Gebiete der Netzbetreiber Strom im Saarland
- Inhaltsverzeichnis
- Kapitel 1 Geltungsbereich
- Kapitel 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte
- Kapitel 3 Inbetriebsetzung der elektr. Anlage
- Kapitel 4 Plombenverschlüsse
- Kapitel 5 Netzanschluss
- Kapitel 6 Hauptstromversorgung
- Kapitel 7 Mess und Steuereinrichtungen Zählerplätze
- Kapitel 8 Stromkreisverteiler
- Kapitel 9 Steuerung und Datenübertragung
- Kapitel 10 Elektrische Verbrauchsgeräte
- Kapitel 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen
- Kapitel 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen
- Kapitel 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb
- Kapitel 14 Anhang A
- Kapitel 15 Anhang B - Begriffe
- Kapitel 16 Anhang C - Stadt Gemeindeverzeichnis mit zuständ. VNB
- Kapitel 17 Anhang D - Anschriftenverzeichnis der VNB im Saarland
- Kapitel 18 Anhang E - FES Merkblätter
- Kapitel 19 Anhang F - FES Prinzipschaltbilder
- Kapitel 20 Anhang G - Anordnung Blitzstromableiter
- Kapitel 21 Anhang H - Hinweis zur Anwendung
- Kapitel 22 Anhang I - Ergänzungen zur FNN-Anwendungsregel
