Netznutzungsentgelte

Gemäß der "Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen in der ersten Anreizregulierungsperiode gem. § 29 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. mit den Regelungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)" hat die Stadtwerke Bliestal GmbH die Erlösobergrenze für das Jahr 2012 ermittelt.

Diese Erlösobergrenze ist die Basis für die ab 1. Januar 2012 maßgebenden Netzentgelte Gas, die gemäß § 17 Abs. 1 ARegV i. V. mit § 28 GasNEV neu kalkuliert worden sind.

Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Zuzüglich zu den Nettoentgelten wird jeweils die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe sowie andere Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch oder auf Grund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte oder anderer Anordnungen von Behörden erhoben werden, berechnet.

Preisblätter Netznutzung 2012

Die ab 1. Januar 2012 gültigen Entgelte beinhalten die Kosten der vorgelagerten Netze und sind gegenüber unseren Transportkunden abrechnungsrelevant:

Preisblatt mit vorgelagerten Netzkosten

Die ab 1. Januar 2012 geltenden Entgelte für den Netzzugang ohne die Kosten der vorgelagerten Netze:

Preisblatt örtliches Verteilnetz

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